Black Friday Gewinnspiele

Letzte Aktualisierung am 30 Sep, 2022

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel


Veranstalter des Gewinnspiels:

Lasertron Süd GmbH, Alte Poststraße 470, 8055 Graz und Lasertron West GmbH, Prinz Eugen-Straße 22, 4020 Linz

Eine Teilnahme ist durch den Kauf (online oder vor Ort) eines Lasertag Spiels, einer Geschenkkarte oder eines Bundles möglich. Bitte beachte, dass das Spiel bezahlt sein muss, um teilnehmen zu können. Die Teilnahme unterliegt ausschließlich den folgenden Bedingungen:

  1. Das Gewinnspiel umfasst Amazon-Geschenkkarten im Wert von 250 €. Amazon ist weder Sponsor noch Unterstützer und in keiner Weise an diesem Gewinnspiel beteiligt.
  2. Zeitraum: Das Gewinnspiel beginnt am 1. November 2024 um 00:00 Uhr und endet am 25. November 2024. Die Preise sind weder in bar einlösbar noch übertragbar.
  3. Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige Personen mit Wohnsitz in Österreich. Ausgenommen von der Teilnahme sind Mitarbeiter, Vertreter, Rechtsnachfolger und Beauftragte der Lasertron Süd GmbH und Lasertron West GmbH sowie deren Angehörige.
  4. Die Preisverlosung erfolgt nach Ablauf des Teilnahmezeitraums unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter Wahrung des Zufallsprinzips.
  5. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Es besteht keine Verpflichtung, den Preis anzunehmen.
  6. Der Preis kann nur in der ausgewählten Niederlassung (München) während der regulären Öffnungszeiten abgeholt werden. Der Gewinner oder eine von ihm bevollmächtigte Person (mit Vollmacht) kann den Preis abholen. Der Versand der Ware ist nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich. Die Abholung muss innerhalb von drei Tagen nach der Benachrichtigung erfolgen; andernfalls verfällt der Preis ohne Anspruch.
  7. Die folgenden Ausschlussgründe berechtigen nicht zur Teilnahme oder führen nachträglich zum Ausschluss:
    • a) Stornierung des gekauften Spiels nachträglich.
    • b) Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    • c) Verstoß gegen die hier genannten Teilnahmebedingungen.
  8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Falle der genannten Ausschlussgründe den Preis zurückzufordern oder, falls dieser bereits übergeben wurde, in Rechnung zu stellen.
  9. Soweit im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten der Teilnehmer erfasst werden, werden diese ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels von der Lasertron Süd GmbH und Lasertron West GmbH erhoben, verarbeitet und nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht. Der Teilnehmer sichert zu, dass die Angaben zu seiner Person, insbesondere Vor- und Nachname, wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einwilligung weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
  10. Im Gewinnfall erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnortes (z.B. „Max Mustermann aus München“) in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Website des Betreibers und seinen Social-Media-Plattformen ein. Der Teilnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. Der Teilnehmer kann diese Zustimmung jederzeit per Brief, Fax oder E-Mail widerrufen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm übermittelten Daten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
  11. Die Haftung für Schäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die Lasertron Süd GmbH und Lasertron West GmbH lehnt alle Ansprüche ab, die über den Preis hinausgehen. Darüber hinaus ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die als Preise angebotenen Waren und Dienstleistungen.
  12. Diese Teilnahmebedingungen können von der Lasertron Süd GmbH und Lasertron West GmbH jederzeit geändert werden. Die Teilnehmer werden rechtzeitig darüber informiert.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es erfolgt keine Korrespondenz zum Gewinnspiel. Gerichtsstand ist Graz. Es gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung ausgedrückten Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.